Künstliche Intelligenz · Anthropic
Sony, Warner und die Musikverlage verklagen Anthropic: Der größte KI-Urheberrechtskonflikt beginnt
Sony Music, Warner Music und weitere Verlage verklagen Anthropic und ziehen CEO Dario Amodei persönlich zur Verantwortung. Der Vorwurf: Der KI-Konzern soll Zehntausende urheberrechtlich geschützte Kompositionen – vor allem Songtexte – ohne Lizenz zum Training von Claude genutzt haben. Es ist die nächste Milliarden-Front im Kampf um die Datenbasis der KI-Industrie.
Berlin, 30. August 2026 – Der Rechtsstreit um die Trainingsdaten der KI-Industrie erreicht eine neue Dimension: Sony Music, Warner Music und weitere Musikverlage haben Anthropic in einem Bundesgericht in Nordkalifornien verklagt. Die Kläger werfen dem Entwickler des Chatbots Claude vor, Zehntausende urheberrechtlich geschützter Musikkompositionen – überwiegend Songtexte sowie Notenblätter – ohne Erlaubnis zum Training seiner Modelle verwendet zu haben. In der 48-seitigen Klageschrift ist von „einem der größten und dreistesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte“ die Rede.^[The Decoder – Sony and Warner sue Anthropic over "one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history" – url: https://the-decoder.com/sony-and-warner-sue-anthropic-over-one-of-the-largest-and-most-blatant-ongoing-thefts-of-intellectual-property-in-history/]
Die Klage zielt auch auf die Führungsspitze
Besonders brisant ist die persönliche Inanspruchnahme der Konzernspitze: CEO Dario Amodei und Co-Gründer Benjamin Mann werden namentlich als Beklagte geführt. Die Kläger werfen ihnen vor, das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien über Tauschbörsen angeordnet und überwacht zu haben. „Dr. Amodei hat diese Rechtsverletzungen durch Mr. Mann und andere Anthropic-Mitarbeiter ausdrücklich angewiesen, genehmigt, kontrolliert und absichtlich herbeigeführt“, heißt es in der Klageschrift. Gefordert werden bis zu 150.000 Dollar pro verletztem Werk und bis zu 25.000 Dollar pro Verstoß gegen die Regeln zum Schutz von Urheberrechtsverwaltungsinformationen.^[The Decoder – Sony and Warner sue Anthropic over "one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history" – url: https://the-decoder.com/sony-and-warner-sue-anthropic-over-one-of-the-largest-and-most-blatant-ongoing-thefts-of-intellectual-property-in-history/]
Der wunde Punkt: illegale Beschaffung
Für Anthropic ist es nicht der erste Schlag dieser Art. Erst im September 2025 akzeptierte das Unternehmen den größten Urheberrechtsvergleich der US-Geschichte und zahlte 1,5 Milliarden Dollar an Autorinnen und Autoren, deren Bücher über illegale Torrent-Downloads ins Training geflossen waren. Genau diesen wunden Punkt treffen nun auch die Musikverlage: Über die Piraterie-Bibliotheken LibGen und PiLiMi sollen mindestens sieben Millionen Bücher heruntergeladen worden sein – das Herunterladen selbst werten die Kläger als eigenständige Urheberrechtsverletzung, unabhängig davon, ob die Werke je in einem kommerziellen Claude-Modell landeten. Zudem sollen Songtexte von lizenzierten Plattformen wie MusixMatch und LyricFind unter Verstoß gegen deren Nutzungsbedingungen gescrapt worden sein.^[The Decoder – Sony and Warner sue Anthropic over "one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history" – url: https://the-decoder.com/sony-and-warner-sue-anthropic-over-one-of-the-largest-and-most-blatant-ongoing-thefts-of-intellectual-property-in-history/]
Ein gefährlicher Präzedenzfall für die Branche
Die Klage könnte weit über Anthropic hinauswirken: Auch in Deutschland eskalieren die Auseinandersetzungen. Der Carlsen Verlag verklagt OpenAI, weil sich mit ChatGPT angeblich ohne großen Aufwand die Druckvorlage eines neuen Bilderbuchs erstellen lässt, das Figuren, Handlung und Stil des Bestsellers „Das NEINhorn“ von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn übernimmt – inklusive Verlagslogo und ISBN.^[F.A.Z. – ChatGPT kopiert „NEINhorn“: „KI-Doppelschöpfungen sind ein Mythos“ – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/chatgpt-und-das-neinhorn-felix-stang-erklaert-was-ki-darf-und-was-nicht-accg-201159971.html] Zuvor hatte bereits das Landgericht München im Verfahren der GEMA gegen den Musik-KI-Anbieter Suno entschieden, dass KI-Training rechtswidrig sein kann, wenn sich Werke dem Modell so einprägen, dass sie auf einfache Nutzeranfrage wieder ausgegeben werden.^[F.A.Z. – ChatGPT kopiert „NEINhorn“: „KI-Doppelschöpfungen sind ein Mythos“ – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/chatgpt-und-das-neinhorn-felix-stang-erklaert-was-ki-darf-und-was-nicht-accg-201159971.html]
Der Fall zeigt, wie sehr die wirtschaftliche Zukunft der KI-Konzerne – Anthropic bereitet nach früheren Berichten einen Börsengang mit einem beworbenen Marktpotenzial von 30 Billionen Dollar vor – inzwischen von der Rechtslage über ihre Trainingsdaten abhängt.^[DER SPIEGEL – Anthropic: US-KI-Konzern lockt Investoren mit 30-Billionen-Dollar-Markt – url: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/anthropic-us-ki-konzern-lockt-investoren-mit-30-billionen-dollar-markt-a-554fb1e8-817b-4123-b049-5e047b45a094] Die kommenden Monate dürften zeigen, ob die Branche ihre Datenbasis auf legale Grundlagen stellt – oder ob die Klagen zu einem der teuersten Rechtskonflikte der Technologiegeschichte werden.